Alkohol – Spezielle Anforderungen
Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Alkohol vor,
- bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,6 ‰* Blutalkoholkonzentration oder
- bei 2 Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration).
* Es kann sein, dass eine Begutachtung auch bei geringeren Promillewerten angeordnet wird, wenn bestimmte Umstände eine hohe Alkoholgewöhnung vermuten lassen (z. B. ungewöhnliche Uhrzeit, fehlende Ausfallerscheinungen, etc.).
Man geht jeweils davon aus, dass bei solchen Auffälligkeiten ein problematischer Alkoholkonsum entstanden ist.
Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum ein problematischer Alkoholkonsum entstanden war, der letztlich zur Auffälligkeit geführt hatte.
- Ab wann wurde der Alkoholkonsum gesteigert?
- Wie oft und wie viel wurde letztlich getrunken?
- Wie viel wurde maximal getrunken?
- Wie oft war es zu solchen Höchstmengen gekommen?
- Warum wurde so viel Alkohol getrunken?
Bei der Begutachtung sollen wir prüfen, wie weit sich der frühere Alkoholkonsum entwickelt hatte. Damit ist gemeint,
- ob eine Alkoholabhängigkeit entstanden war
- ob – ohne Alkoholabhängigkeit – ein dauerhafter Alkoholverzicht zu fordern ist oder
- ob eine Alkoholgefährdung vorgelegen hatte, bei der kontrolliertes Trinken als Veränderung ausreicht
Von einer Alkoholabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme (stationär oder ambulant) durchgeführt wurde. Bei einer Alkoholabhängigkeit sollen wir feststellen können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt hat.
Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei Alkoholabhängigkeit für eine MPU sein:
- nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung 12 Monate.
- wurde keine Therapie durchgeführt, muss die Abstinenz 15 Monate sein.
Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik sein, ohne dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist:
- Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach 12 Monaten ausgegangen werden.
- Für den Zeitraum der angegebenen Abstinenz sollen Laborbefunde (ETG) vorliegen.
!Beachten Sie bitte!
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Zwischen dem Vertragsende über Abstinenznachweise und dem MPU-Termin sollen nicht mehr als 4 Monate vergangen sein.
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Wenn mehr als 4 Monate vergangen sind, dann muss noch ein aktueller Abstinenznachweis geführt werden, um die Abstinenz bestätigen zu können (Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments).
Wie lange muss ein kontrollierter Alkoholkonsum bestehen:
- Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Regel ist ein mehrmonatiger Zeitraum zu fordern – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gefordert.
- Wenn aktuell eine Trinkpause eingehalten wird, die zeitlich begrenzt ist, sollen eindeutige Vorstellungen bestehen, wie bei erneutem Alkoholkonsum, dauerhaft nur noch kontrolliert getrunken werden kann.
Laborbefunde
Wenn Abstinenz erforderlich ist, müssen solche Nachweise vor der MPU gemacht werden.
Früher erfolgte die Abstinenzkontrolle anhand von Blutbefunden, insbesondere den Leberwerten (und hierbei vor allem die Gamma-GT), dem Blutbild, genauer dem MCV-Wert und gegebenenfalls dem CDT.
Diese Marker können nicht zwischen einem mäßigen Alkoholkonsum und einer Alkoholabstinenz unterscheiden, sondern nur hohen Alkoholkonsum anzeigen. In manchen Fällen reagieren Leberwerte trotz hohem Alkoholkonsum nicht mit einem Anstieg. Die Leberwerte und der MCV-Wert können auch bei zahlreichen anderen Ursachen (Medikamenteneinnahmen, bestimmten Krankheiten) ansteigen.
Deshalb wird inzwischen zur Bestätigung von Alkoholabstinenz ein Alkoholmarker eingesetzt, der aus dem Urin gewonnen wird. Es handelt sich um das Stoffwechselprodukt Ethylglucuronid (ETG) aus Alkohol. Dieses wird einige Tage nach dem Alkoholkonsum ausgeschieden und muss deshalb im Rahmen eines Kontrollprogramms nach unvorhersehbarer, kurzfristiger Einbestellung gewonnen werden. Wenn ein Mensch Alkohol getrunken hat, kann man das ETG finden. Hat er keinen Alkohol getrunken, dann findet man das ETG nicht.
Ein weiterer neuer Alkoholmarker zur Bestätigung von Alkoholabstinenz ist PEth (Phosphatidylethanol), der aus Blut gewonnen wird und ebenfalls eine kurzfristige Einbestellung erfordert.
Der Nachweis einer Alkoholabstinenz kann also nur über ETG aus Urin oder Haaren oder PEth aus Blut geführt werden.
Mit einer Haaranalyse kann man in die Vergangenheit blicken. Wir weisen darauf hin, dass man mit einer Haaranalyse auf ETG nur einen Abstinenznachweis von 3 Monaten erfassen kann.
Bei der MPU wegen Alkohol werden die Leberwerte (Blutentnahme) immer bestimmt.
Wenn also eine MPU wegen Alkohol angeordnet wurde, lassen Sie Ihre Werte bereits vorher durch den Hausarzt bestimmen und klären Sie ab, ob die Werte im Normbereich liegen. Wenn das nicht so ist, kann Ihr Arzt feststellen, woran es liegt. Wenn es nicht am Alkohol liegt, dann ist es wichtig, dass Sie den Befund bei der Begutachtung mitbringen, damit wir den Grund für erhöhte Leberwerte erfahren und entsprechend Alkohol als Ursache ausschließen können.
Um den Abstinenznachweis sicher in ihrem Gutachten verwerten zu können, müssen diese nach den Kriterien der Chemisch-Toxikologischen Untersuchung (CTU) durchgeführt werden.
Sie können solche Abstinenznachweise vor einer MPU bei den Begutachtungsstellen von IBBK GmbH durchführen lassen.
Wie Sie feststellen können, was Sie verändern müssen!
Wenn Sie genau in sich hineinhorchen und vielleicht auch noch berücksichtigen, was andere Menschen Ihnen vielleicht immer mal wieder gesagt haben, dann haben Sie möglicherweise eine erste Idee, was Sie ändern sollten.
Die Meinung von anderen Menschen, denen Sie etwas bedeuten, kann also wichtige Hinweise für Sie bringen.
Es kann auch nützlich sein, wenn Sie Ihren Arzt fragen, wie er Ihren Alkoholkonsum beurteilt und was er Ihnen rät.
Spezialisierte Ansprechpartner finden Sie auch bei niedergelassenen Diplom-Psychologen/Psychologen (M.Sc.), die sich vor allem mit Verkehrspsychologie beschäftigen oder bei Alkoholberatungsstellen.
Für uns als Gutachter ist es nicht wichtig, wodurch (ausschließlich eigene Erkenntnis oder Unterstützung durch eine verkehrspsychologische Maßnahme) Sie für sich erkannt haben, was Sie ändern müssen.
Wichtig ist, dass Sie für sich zu einer richtigen Entscheidung gekommen sind.
Für viele Menschen ist es dabei wichtig, sich von Spezialisten Unterstützung zu holen, weil vier Augen eben mehr sehen als zwei.
Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass solche Veränderungen bei unseren Kunden mit der Unterstützung durch Spezialisten schneller und effektiver sind.
So oder so:
Sie brauchen einen Überblick über ihren früheren Alkoholkonsum und sollten zum Zeitpunkt der MPU ausreichend lange und ausreichend verändert mit Alkohol umgehen (Alkoholabstinenz oder kontrolliertes Trinken).
Und dann sollten Sie uns das auch alles mitteilen, damit wir es im Gutachten für die Fahrerlaubnisbehörde darlegen können.