CTU-Kriterien
Spezielle Anforderungen an Alkohol-/Drogenfreiheitsnachweise
In den Beurteilungskriterien ist festgelegt, dass für einen Abstinenznachweis im Urin die Kriterien der Chemisch-Toxikologischen Untersuchung (CTU) beachtet werden müssen.
Entsprechende Programme müssen flexibel in der Häufigkeit der Kontrollen in einem Vertrag abgeschlossen werden (4/5 Untersuchungen in 6 Monaten oder 6/7 Untersuchungen in 12 Monaten oder 7/8 Untersuchungen in 15 Monaten). Es kann also sein, dass tatsächlich z. B. 5 statt 4 Kontrollen durchgeführt werden. Das entscheidet die durchführende Stelle, die 30 % der Programme entsprechend durchführen muss.
Es ist u. a. vertraglich zu regeln, dass
- Sie während der Vertragslaufzeit sicher erreichbar und verfügbar sind (Zeiten der Abwesenheit wie Urlaub oder Krankheit müssen unmittelbar gemeldet werden)
- die Einbestellung kurzfristig erfolgte (innerhalb von etwa 24 Stunden),
- jedes Mal ihre Identität geprüft und diese Prüfung dokumentiert wird,
- jede Urinabgabe unter Sicht erfolgt und dies dokumentiert wird,
- bei erniedrigtem Kreatinin kurzfristig eine kostenpflichtige erneute (zusätzliche) Einbestellung erfolgt.
Weitere Bedingungen betreffen Anforderungen an Labore und den Umgang mit den gesicherten Proben (Registrierung, Verpackung, Lagerung, Versand).
In dem Vertrag müssen auch die Bedingungen geregelt werden, unter denen ein solcher Vertrag abzubrechen ist (z. B. ein unentschuldigtes Fernbleiben von einem Testtermin etc.).
Sobald das Abstinenzprogramms beendet ist, müssen Sie einen ausführlichen Abschlussbericht bekommen, in dem die Durchführungsbedingungen, die Verantwortlichkeit und die Interpretationen der Befunde zu dokumentieren sind.
Sie können solche Abstinenznachweise vor einer MPU bei den Begutachtungsstellen von IBBK GmbH durchführen lassen.